rennen gefahren zu sein. So habe eine zivile Polizeipatrouille beobachten können, wie der Beschwerdeführer mit seinem BMW neben einem Audi RS 3 (fortan: Audi) gefahren sei. Der Mitfahrer des Beschwerdeführers habe seine Hand aus dem Fenster gehalten und mit den Fingern auf drei gezählt. Anschliessend hätten beide Fahrzeuge beschleunigt und seien ein Rennen gefahren. Zwecks Klärung der Hintergründe des Rennens und der Identifizierung der Beteiligten seien die Mobiltelefone des Beschwerdeführers und seines Mitfahrers beschlagnahmt worden.