Am 7. September 2023 habe er sich erneut bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach über den Stand des Verfahrens erkundigt, er habe jedoch nie eine Antwort erhalten. Anfang November 2023 habe der Beschwerdeführer sich direkt mit der Kantonspolizei Aargau in Verbindung gesetzt und vernommen, dass der Kaufvertrag über den beschlagnahmten BMW aus dem Fahrzeug entnommen worden sei und nun der Kantonspolizei Aargau vorliege. Darüber habe er die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach bereits am 15. Juni 2023 informiert. Seit Eröffnung des Strafverfahrens seien inzwischen zehn Monate vergangen, ohne dass irgendwelche Ermittlungsergebnisse vorlägen.