Mit Eingaben vom 28. März 2023, 2. Juni 2023, 15. Juni 2023 und 20. Juni 2023 habe er die Aufhebung der Beschlagnahme verlangt. Am 22. Juni 2023 habe die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach eine anfechtbare Verfügung in Aussicht gestellt, sollte ein Einzie- hungs- und Verwertungsentscheid noch vor Abschluss des Verfahrens getroffen werden. Am 7. September 2023 habe er sich erneut bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach über den Stand des Verfahrens erkundigt, er habe jedoch nie eine Antwort erhalten.