hinsichtlich einer anfechtbaren Verfügung werde auf den Durchsuchungsund Beschlagnahmebefehl vom 6. Februar 2023 verwiesen. - Schreiben des Beschwerdeführers vom 20. Juni 2023: Er stelle ein Wiedererwägungsgesuch hinsichtlich der Beschlagnahme / er erwarte einen formellen Entscheid / der BMW stehe im Eigentum der Mutter des Beschwerdeführers. - Schreiben der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 22. Juni 2023: Es sei kein Grund für eine Wiedererwägungsverfügung ersichtlich / an der Beschlagnahme werde festgehalten. - Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. September 2023: Nachfrage hinsichtlich des Verfahrensstandes.