es stehe eine Einziehung im Raum. - Schreiben des Beschwerdeführers vom 15. Juni 2023: Der Kaufvertrag sei vermutlich im Handschuhfach des Fahrzeuges verstaut / es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Einziehung im Raum stehe / falls weiter an der Beschlagnahme festgehalten werde, werde ein begründeter und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehener Entscheid verlangt. - Schreiben der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 19. Juni 2023: Es werde in einem späteren Zeitpunkt über die Einziehung entschieden / hinsichtlich einer anfechtbaren Verfügung werde auf den Durchsuchungsund Beschlagnahmebefehl vom 6. Februar 2023 verwiesen.