- Schreiben des Beschwerdeführers vom 28. März 2023: Er habe noch keine Abklärungsergebnisse erhalten / der BMW stehe im Eigentum der Mutter des Beschwerdeführers / sie benötige diesen für Fahrten zu Therapien / die Abklärungen seien abzuschliessen und das Fahrzeug herauszugeben. - Schreiben des Beschwerdeführers vom 2. Juni 2023: Er verlange die Herausgabe des BMW. - Schreiben der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 9. Juni 2023: Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen / nebst den rechtlichen seien auch die tatsächlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse massgebend / es stehe eine Einziehung im Raum. - Schreiben des Beschwerdeführers vom 15. Juni 2023: