2.2. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau leitete die als Aufsichtsbeschwerde betitelte Eingabe am 30. November 2023 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau weiter, da inhaltlich die Untätigkeit bzw. schleppende Verfahrensführung der Verfahrensleiterin bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gerügt werde und die Eingabe deshalb als Rechtsverzögerungsbeschwerde zu behandeln sei.