2001 erfolgten Abschaffung des Beamtenstatus im Bundespersonalgesetz private Firmen, weshalb ihnen die hoheitliche Legitimation fehle. Die Firmengründungen seien illegal, weil ihnen die Zustimmung des Parlaments und des Volkes fehle. Diese Firmen seien mangels Publikation im Handelsregister überdies handlungsunfähig. Das Bezirksgericht Lenzburg sei daher weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimiert zu handeln. Somit gelte nicht mehr das öffentliche Recht, sondern nur noch das Handelsrecht. Weiter äussert sich der Beschwerdeführer zur (angeblichen) Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht, zu Gewaltenteilung und Herrschaft, zur Unterscheidung Mensch/Person etc.