2.3.2. Der Beschwerdeführer hielt in der Eingabe an die Vorinstanz vom 14. November 2023 fest: "Da diese Person selbst nicht Mobil ist, senden wir sie Ihnen per Post zu. Somit ist die Person (Fiktion) persönlich bei Ihnen anwesend". Was der Beschwerdeführer damit zum Ausdruck bringen wollte, erschliesst sich nicht. Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 15. November 2023 ist vermerkt, dass der Beschwerdeführer zum anberaumten -5-