2.2. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, es entspreche nicht der Wahrheit, dass "die Person [Herr A._____]" bei der Hauptver- -4- handlung nicht anwesend gewesen sei. Nach erfolgter Handlung und Identitätsfeststellung sei die Person umgehend mit dem Schreiben des Bezirksgerichts vom 15. November 2023 per Post nach Hause geschickt worden, weil er nicht mobil gewesen sei. Weiter macht der Beschwerdeführer in der Beschwerde Ausführungen betreffend die angebliche Umwandlung von Behörden und Ämtern zu Privatfirmen, die angebliche Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht, die Gewaltenteilung etc.