3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 24. November 2023 zugestellte Verfügung am 1. Dezember 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte, dass das Urteil "abzuweisen" sei. 3.2. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: