" 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 2. Der Strafbefehl ST.2023.1191 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. Mai 2023 erwächst damit in Rechtskraft. -3- 3. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Lenzburg, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 300.00 und Auslagen von CHF 12.00, zusammen CHF 312.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. Es wird keine Anklagegebühr gesprochen. 5. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen."