7.4. Der Beschwerdeführer hält ein Kontakt- bzw. ein Rayonverbot als ausreichend, um einer allfälligen Ausführungsgefahr entgegenzuwirken. Ein solches wird vorliegend jedoch nicht als zweckmässig erachtet. Wie die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in ihrer Beschwerdeantwort ausführt, wurde gegen den Beschwerdeführer mit Entscheid des Bezirksgerichts H._____ vom 3. November 2023 […] bereits ein Kontakt-, Annäherungssowie Rayonverbot erlassen.