Insbesondere bei Vorliegen von Wiederholungs- und Ausführungsgefahr könne eine Kontaktsperre die beschuldigte Person vom potenziellen Opfer einer befürchteten oder angedrohten Tat fernhalten. Auch ein Hausarrest, kombiniert mit einer Kontaktsperre, sei denkbar. Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt sei ein Rayon- und Kontaktverbot geeignet, neue Straftaten zu vermeiden. Vor dem Hintergrund, dass er sich um seine Tochter kümmern müsse und es sich um Präventivhaft handle, müsse die mildere erfolgsversprechende Massnahme angeordnet werden.