7. 7.1. Der Beschwerdeführer bringt mit Beschwerde vor, dass die Untersuchungshaft nicht verhältnismässig sei. Einerseits sei er für seine minderjährige Tochter F._____ verantwortlich. Andere Familienmitglieder, die sich um F._____ kümmern könnten, gebe es in der Schweiz nicht. Andererseits drohe ihm bei einer längerdauernden Untersuchungshaft der Verlust seiner Arbeitsstelle. Infolgedessen müsse die Anordnung von Ersatzmassnahmen geprüft werden. Insbesondere bei Vorliegen von Wiederholungs- und Ausführungsgefahr könne eine Kontaktsperre die beschuldigte Person vom potenziellen Opfer einer befürchteten oder angedrohten Tat fernhalten.