Zusätzliche Klarheit hinsichtlich der Gefährlichkeit des Beschwerdeführers sollte aller Voraussicht nach das durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Auftrag gegebene Kurzgutachten zur Gefährlichkeit bringen. Aufgrund der aktuellen Ausgangslage ist der Haftgrund der Ausführungsgefahr zu bejahen. Es bleibt insbesondere auch die Erstellung des psychiatrischen Gutachtens abzuwarten.