Die Auswertung der Speicherkarte durch die Kantonspolizei Aargau dürfte vermutungsweise mehr Klarheit bringen. Allerdings liegt es nahe, dass dieselbe Person, die die Manipulationen am Fahrzeug von B._____ vorgenommen hat, auch für den Diebstahl der Kamera verantwortlich ist. Alles in allem besteht ein dringender Tatverdacht, dass sich der Beschwerdeführer am 18. November 2023 der (mehrfachen) Sachbeschädigung und der versuchten Nötigung zum Nachteil von B._____ schuldig gemacht hat. Auch hinsichtlich der Sachbeschädigung und des Diebstahls anlässlich des Vorfalls vom 23. auf den 24. September 2023 besteht ein dringender Tatverdacht.