hat denn auch ausgeführt, dass er das technische Wissen bzw. die handwerklichen Fähigkeiten für eine derartige Sabotage zu haben scheint. Die Behauptung des Beschwerdeführers, dass es sich bei der anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Speicherkarte um ein handelsübliches Exemplar handle, mag zwar zutreffend sein, im aktuellen Zeitpunkt stellt es jedoch durchaus ein Indiz für den Diebstahl der Kamera dar. Die Auswertung der Speicherkarte durch die Kantonspolizei Aargau dürfte vermutungsweise mehr Klarheit bringen.