_ sagte aus, dass das Verhältnis zu ihrem Ex-Partner nicht gut sei, er kontrolliere und verfolge sie. Er habe ihr gegenüber bereits Äusserungen gemacht, dass sie bei sich zu Hause "nie mehr glücklich werde" und dass sie wisse, "zu was er fähig" sei (Haftakten, Einvernahme von B._____ vom 24. September 2023, Fragen 47, 50). Der Beschwerdeführer sei zudem sehr autoaffin; er repariere Autos auch selbst (vgl. Haftakten, Einvernahme von B._____ vom 24. September 2023, Frage 53). Am 18. November 2023 sei es anlässlich des Schwimmunterrichts des gemeinsamen Sohnes zu einem weiteren Vorfall zwischen dem Beschwerdeführer und B._____ gekommen.