3.3. Mit Beschwerdeantwort führt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aus, dass die unbeteiligte Zeugin C._____ gegenüber der Kantonspolizei Aargau ausgesagt habe, dass sie einen Herrn mit einem ca. achtjährigen Mädchen in einem roten Personenwagen […] gesehen habe. Dieser habe etwas auf den Boden geschmettert und eine Frau, welche geweint und mit einem ca. vierjährigen Kind sowie ihrem Vater auf dem Parkplatz gestanden habe, in einer Fremdsprache beschimpft. Diese Schilderung decke sich mit der Sachverhaltsdarstellung von B._____.