3.2. Der Beschwerdeführer bestreitet den Tatverdacht in seiner Beschwerde. Er habe sich am 18. November 2023 nicht in U._____ aufgehalten, er sei den ganzen Samstag in T._____ bzw. ab 17:45 Uhr in V._____ bei seinem Kollegen D._____ gewesen. Die Vorwürfe würden nur auf den Aussagen von B._____ beruhen, die nicht parteiöffentlich erhoben worden seien. Bei der -6-