Die Kantonspolizei Aargau habe noch Abwärme an der Motorhaube am Personenwagen […] sowie eine Beschädigung am Fahrzeug, welche der Schilderung von B._____ entspreche, feststellen können. Der Beschwerdeführer selbst habe den Vorwurf bestritten und behauptet, seit einem Monat nicht mehr mit dem Personenwagen […] gefahren zu sein. Aufgrund der Vorgeschichte sei die Drohung ernst zu nehmen. B._____ habe sich Ende April 2023 vom Beschwerdeführer getrennt. Anfang September 2023 seien ihr an ihrem Auto bereits das […]-Emblem entfernt sowie die Reifen zerstochen worden. In der Nacht vom 23. auf den 24. September 2023 seien dann die von B.___