2. Eventualiter sei es in Gutheissung der Beschwerde Herrn A._____ zu verbieten, sich B._____ auf weniger als 10 m zu nähern. Es sei Herr A._____ jegliche Kontaktaufnahme mit B._____, insbesondre die direkte persönliche, telefonische, schriftliche (postalische oder elektronische) Kontaktaufnahme sowie die die Kontaktaufnahme über Dritte zu verbieten. Weiter sei ein Rayonverbot betreffend die Q-Strasse, R-Strasse und den Sportplatz S._____ (alle in der Ortschaft T._____) auszusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates."