3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 24. November 2023 zugestellte Verfügung der Vorinstanz vom 22. November 2023 mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: -3- " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 22. November 2023 vollumfänglich aufzuheben und Herr A._____ umgehend aus der Haft zu entlassen.