1.2. Aufgrund neuer Vorwürfe (Sachbeschädigung, versuchte Nötigung durch Todesdrohung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) eröffnete auch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer (STA5 ST.2023.4609). Der Beschwerdeführer wurde am 18. November 2023 durch die Kantonspolizei Aargau festgenommen. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beantragte am 20. November 2023 beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Anordnung von Untersuchungshaft, einstweilen bis zum 18. Februar 2024.