Spielbankenspielautomaten illegal aufgestellt habe. Wie die ESBK in ihrer Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 zutreffend ausführt, bezieht sich jene Erwägung jedoch auf den im Rahmen der ersten Hauptverhandlung vom 9. September 2022 vom Gesuchsteller gestellten Antrag auf Vereinigung des Verfahrens aaa mit dem Verfahren bbb und wird sie gerade nicht zur Begründung des Schuldspruchs gegen den Gesuchsteller im Verfahren aaa herangezogen. Von einer diesbezüglichen Befangenheit des Präsidenten B._____ und des Gerichtsschreibers C.__