Wie der Gesuchsteller in seiner Eingabe vom 1. September 2023 ausführt, wies er bereits im Schreiben vom 31. Oktober 2022 zu Handen des Präsidenten B._____ des Bezirksgerichts Kulm auf eine angebliche Befangenheit im Zusammenhang mit dem mit Stellungnahme der ESBK eingereichten Dokument hin (vgl. Akten der Vorinstanz [VA] act. 83 f.). Die nach Ansicht des Gesuchstellers den Ausstand des Präsidenten B._____ und des Gerichtsschreibers C._____ des Bezirksgerichts Kulm begründenden -6-