1. 1.1. Der Gesuchsteller beantragt rückwirkend den Ausstand des Präsidenten B._____ und des Gerichtsschreibers C._____ des Bezirksgerichts Kulm im Zusammenhang mit dem gegen ihn vor dem Bezirksgericht Kulm geführten Strafverfahren ([…]) wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz (SR 935.51; nachfolgend: BGS). Gemäss Art. 134 Abs. 1 BGS kommt für solche Widerhandlungen das Verwaltungsstrafrecht (SR 313.0; nachfolgend: VStrR) zur Anwendung. Mit Blick auf den Ausstand in gerichtlichen Verfahren verweist Art. 29 Abs. 3 VStrR auf das einschlägige eidgenössische Recht und damit auf Art. 56 ff.