3.2. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2023 (Datum Postaufgabe: 7. Dezember 2023) nahmen der Präsident B._____ und der Gerichtsschreiber C._____ -3- des Bezirksgerichts Kulm Stellung zum Ausstandsgesuch des Gesuchstellers, ohne konkrete Anträge zu stellen. 3.3. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2023 verzichtete die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau auf eine Stellungnahme. 3.4. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 nahm die ESBK Stellung zum Ausstandsgesuch des Gesuchstellers und beantragte dessen Abweisung unter Kostenfolge zu Lasten des Gesuchstellers.