Die Dauer der seit dem 16. November 2023 erstandenen und einstweilen um drei Monate bis zum 16. Februar 2024 zu verlängernden Sicherheitshaft erscheint angesichts der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Delikte und der zu erwartenden fünf- bzw. mehrjährigen stationären Massnahme als verhältnismässig.