der klinischen Einschätzung sei von einer hohen Wahrscheinlichkeit bezüglich sogenannter Hands-off-Delikte auszugehen. Auch hinsichtlich Hands- on-Delikten sei von einer hohen Wahrscheinlichkeit auszugehen (act. 116). Gemäss Aktendokumentation sei es ohne spezifischen Grund oder nachvollziehbare unmittelbare Interaktion zu einem körperlichen Übergriff seitens Beschwerdeführer gekommen (act. 117).