Der Gutachter hielt fest, es komme mindestens seit 2013 zu einer Ausweitung von Delinquenz mit Zunahme und Gewaltdelinquenz sowie Vergehen gegen das Waffengesetz. In der Gesamtbeurteilung sei von einer überwiegenden Anzahl von sehr ungünstigen klinischen Prognosefaktoren auszugehen. Es bestehe bereits eine Delinquenz mit schwerwiegenden Delikten gegen die körperliche Integrität. Es sei daher mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von erneuter Delinquenz, auch mit potenzieller Progression zu schwerwiegenden Delikten gegen die körperliche Integrität auszugehen. Basierend auf -8-