Auch wenn er neuerdings von einer Ausreise nach Afghanistan absehen möchte, plant er eine solche ins europäische Ausland. An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. November 2023 gab er zu Protokoll, er habe einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob er nach Afghanistan oder England gehe. England könne ihn nicht abschieben, da es nicht mehr zur EU gehöre. Der Beschwerdeführer könne sich dort ein Leben aufbauen. Er habe es in Deutschland, Italien und Frankreich probiert, wobei ihn diese Länder alle in die Schweiz abgeschoben hätten (act. 471).