4.2.2.2. Andererseits führte der Beschwerdeführer mehrmals aus, dass er die Schweiz verlassen wolle. So legte er am 18. Januar 2023 gegenüber der Kantonspolizei Aargau dar, das Aussprechen von Wegweisungen aus der bzw. Einreiseverbote in die Schweiz seien für ihn nicht von Relevanz, er wolle die Schweiz ohnehin verlassen (act. 380). Überdies äusserte er anlässlich der Begutachtung durch Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Y._____, am 11. März 2023, er würde nach Afghanistan zurückkehren wollen, um dort seine Cousine zu heiraten (act. 105). Auch wenn er neuerdings von einer Ausreise nach Afghanistan absehen möchte, plant er eine solche ins europäische Ausland.