Überdies sei ihm gegenüber ein Landesverweis ausgesprochen worden (act. 471). Der Landesverweis geht aus dem Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt SB.2017.109 vom 24. Juli 2019 hervor. Die Dauer beträgt fünf Jahre (act. 36 ff.). Diesem Landesverweis könnte er z.B. durch ein Untertauchen im Inland zu entgehen versuchen, zumal sich der Beschwerdeführer als Schweizer und dem Land verbunden fühlen will (act. 471).