4.1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau legte in ihrer Beschwerdeantwort dar, der Beschwerdeführer habe anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. November 2023 mehrfach Äusserungen getätigt, wonach er flüchten bzw. die Schweiz Richtung England verlassen wolle. Damit sei die Fluchtgefahr konkret und aktuell. Angesicht der ausgesprochenen 5-jährigen stationären Massnahme habe sich diese zudem erhöht, zumal es dem Beschwerdeführer an jeglicher Krankheitseinsicht mangle und er die Notwendigkeit einer Therapie bzw. Massnahme nicht erkenne.