Anlässlich der Hauptverhandlung vom 16. November 2023 habe der Beschwerdeführer dargelegt, seine Eltern hätten ihn blockiert und er habe in Afghanistan keine Zukunft. Gleichzeitig habe er aber auch erklärt, dass er nun nach England ausreisen wolle, nachdem er bereits versucht habe, in andere Länder der Europäischen Union (EU) auszureisen, von dort aber immer wieder in die Schweiz zurückgewiesen worden sei. Damit liege Fluchtgefahr vor. Hinzu komme, dass sich aufgrund der angeordneten stationären Massnahme von fünf Jahren die Fluchtneigung sogar erhöht habe.