2. Am 16. November 2023 verurteilte das Bezirksgericht Aarau den Beschwerdeführer wegen Diebstahls sowie einfacher Körperverletzung unter Einbezug einer Rückversetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten und ordnete eine stationäre psychiatrische Behandlung von fünf Jahren an. Der Strafvollzug wurde zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Mit gleichentags gefälltem Beschluss wurde die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers bis zum 16. Februar 2024, eventualiter bis zum Eintritt in die stationäre Massnahme, angeordnet.