Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom gegenstand 4. Januar 2023 in der Strafsache gegen C._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Mit Eingabe vom 28. Februar 2022 erstattete A. (fortan: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm schriftlich Strafanzeige gegen C. und F. Er beantragte unter anderem, dass gegen C. ein Strafverfahren wegen Veruntreuung zu eröffnen sei. 2. Am 4. Januar 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm folgende Nichtanhandnahmeverfügung: