3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erwog in der angefochtenen Verfügung vom 16. November 2023, dass anlässlich der Hausdurchsuchungen beim Beschwerdeführer am 3. November 2023 diverse Gegenstände beschlagnahmt worden seien. Der Beschlagnahmebefehl sei vom Beschwerdeführer gleichentags in Empfang genommen worden und er sei über die Möglichkeit und Bedeutung der Siegelung informiert worden. Am 9. November 2023 habe er seinen Verteidiger mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt. Das Siegelungsbegehren vom 13. November 2023 sei deutlich verspätet erfolgt.