Am 3. November 2023 wurden beim Beschwerdeführer an zwei Adressen Hausdurchsuchungen durchgeführt und diverse Gegenstände sichergestellt. 2.2. Mit Eingabe vom 13. November 2023 beantragte der Beschwerdeführer die Siegelung der beschlagnahmten Gegenstände. 2.3. Mit Verfügung vom 16. November 2023 wies die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm das Siegelungsgesuch wegen Verspätung ab.