Der Beschwerdeführer 2 sagte gegenüber der Polizei mündlich aus, dass sein Nachbar die Täterschaft der Sachbeschädigung in flagranti erwischt habe. Der Jäger D._____ habe bemerkt, wie jemand etwas am Zaun gemacht habe. Als D._____ die Person aufgefordert habe, auf die Strasse hinunterzutreten, sei die Beschuldigte mit ihrer Tochter erschienen. Diese habe auf den Vorhalt angesprochen, angegeben, nichts am Zaun gemacht zu haben. Der Beschwerdeführer 2 habe, als er über den Vorfall informiert worden sei und Nachschau gehalten habe, den aufgeschnittenen Zaun festgestellt. Der Beschwerdeführer 2 gab an, dass er die Beschuldigte aus der Feuerwehr kenne.