Sie sei auch Mitpächterin von dieser Weide. Es habe dort schon im Oktober 2022 eine Beschädigung an einem Tränkefass gegeben und damals sei der Beschwerdeführer 2 davon ausgegangen, dass sie es gewesen sei. Sie wisse aber nicht, ob das stimme. Sie habe nicht einmal gewusst, dass im Juli 2023 noch einmal etwas gewesen sei. Sie habe mit den drei Sachbeschädigungen nichts zu tun und anerkenne den Sachverhalt nicht, weil sie - 10 -