Sie seien dann verdächtigt worden, den Zaun beschädigt zu haben. Auf die Frage, wie sie sich erklären könne, dass der Beschwerdeführer 2 zwei weitere Sachbeschädigungen gemeldet habe, gab sie an, dass sie seit dem 26. Mai 2023 nie mehr "dort" oben gewesen sei. Sie habe eine Vermutung, wer das gewesen sein könnte, wolle sich aber nicht strafbar machen, da sie nicht wisse, ob es so sei. Sie wisse nicht, ob es die "Ex" des Beschwerdeführers 2, E._____, gewesen sei. Er habe mit ihr den Hof zusammen gepachtet. Sie sei auch Mitpächterin von dieser Weide.