Sie habe nicht einmal eine Ahnung von Beschädigungen, wobei der Beschwerdeführer 2 schon etwas gesagt habe davon. Aber sie mache nichts kaputt, schon gar nichts, was sie geholfen habe aufzubauen. Sie verneinte, an diesem Abend im Gehege gewesen zu sein. Sie habe keine Ahnung, wer diese Sachbeschädigungen begangen habe. Sie habe niemandem etwas zu Leide getan und sie habe keine anderen Sachbeschädigungen zum Nachteil des Beschwerdeführers 2 begangen. Sie sei zusammen mit dem Beschwerdeführer 2 in der Feuerwehr und er habe sie an der letzten Übung vor der halben Mannschaft "fertiggemacht" (Einvernahmeprotokoll vom 12. Juni 2023, act.