3.2. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2023 forderte die Verfahrensleiterin die Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde den Beschwerdeführern am 8. Dezember 2023 zugestellt. Die Sicherheit ging am 11. Dezember 2023 bei der Obergerichtskasse ein. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.