2. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein entsprechendes Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen Frau C._____ zu eröffnen und eine Strafuntersuchung durchzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerinnen."