- Auch dass der psychiatrische Gutachter gerade das familiäre Umfeld des Beschwerdeführers als besonders gefährdet betrachtete, wirkt überzeugend. Erstens fand der mutmassliche Tötungsversuch vom 16. April 2023 im familiären Umfeld statt. Zweitens beschrieb der Beschwerdeführer mit seinen Aussagen selbst Umstände, die auf gewichtige familiäre Spannungen schliessen lassen. So warf er bei seiner Einvernahme vom 23. Juni 2023 B._____ vor, versucht zu haben, ihn zu töten, und vermutete er hinter diesem "Plan" C._____ (Frage 31).