- wonach insbesondere nach dem Vorfall vom 16. April 2023 eine schwerwiegend konfliktbehaftete familiäre Situation, Ressentiments des Beschwerdeführers gegenüber B._____ und objektiv höchst unrealistische und gefährliche Zukunftsperspektiven vorlägen (Gutachten S. 42) und - wonach im Falle der Haftentlassung des Beschwerdeführers mit kurz- bis mittelfristig mittelgradiger Wahrscheinlichkeit erneute schwere Gewaltstraftaten zu erwarten seien (Gutachten S. 42).