2.2. 2.2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verwies diesbezüglich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 1B_422/2011 vom 6. September 2011 E. 3.2), wonach mit Anklageerhebung grundsätzlich von einem bestehenden dringenden Tatverdacht auszugehen sei. Im Übrigen könne vollumfänglich auf die Ausführungen in den bisherigen Haftentscheiden verwiesen werden (Verfügung E. 6).